Bericht aus dem Kreistag - Oktober 2026
Haushaltsdruck prägt Entscheidungen über Investitionen, Kitas und Verwaltung
Die angespannte Finanzlage des Landkreises Dahme-Spreewald prägte die Kreistagssitzung am 7. Oktober 2026 in Lübben. Neben den Auflagen zum Doppelhaushalt 2026/2027 standen die Ausweitung des Kassenkreditrahmens, Einsparungen bei zusätzlichen Kita-Leistungen und Entscheidungen zur Schulentwicklung auf der Tagesordnung. Die Beschlüsse zeigen, wie konkret die Haushaltsprobleme inzwischen in die Gestaltung öffentlicher Leistungen eingreifen.
Haushaltsgenehmigung mit deutlichen Einschränkungen
Mit dem Beitrittsbeschluss übernahm der Kreistag die Auflagen des brandenburgischen Innenministeriums zum Doppelhaushalt. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, die angepasste Haushaltssatzung bekannt zu machen und die vorläufige Haushaltsführung zu beenden.
Die finanzielle Lage bleibt allerdings schwierig: Für 2026 sieht die Planung einen Gesamtfehlbetrag von rund 42 Millionen Euro vor, für 2027 weitere rund 36,7 Millionen Euro. Ab 2027 reichen die Rücklagen nach der zugrunde liegenden Planung nicht mehr aus, um die Fehlbeträge zu decken.
Zugleich begrenzt die Aufsicht die Finanzierung von Investitionen. Die zulässigen Investitionskredite sinken 2026 von rund 45 auf 41,8 Millionen Euro und 2027 von rund 45,5 auf 17,3 Millionen Euro. Zusammen entspricht das einer Verringerung um rund 31,4 Millionen Euro. Diese Beträge bezeichnen Kreditermächtigungen und dürfen nicht mit dem gesamten Investitionsvolumen verwechselt werden.
Für Königs Wusterhausen besonders relevant: Zu den Maßnahmen, deren Kreditfinanzierung nicht genehmigt wurde, gehören der Kreisstrukturfonds und die Radvorrangroute zwischen Königs Wusterhausen und dem BER. Die Vorhaben sind damit nicht automatisch endgültig aufgegeben. Ohne andere Finanzierung oder erneute Veranschlagung können sie jedoch nicht wie geplant kreditfinanziert umgesetzt werden.
Kassenkreditrahmen steigt auf 75 Millionen Euro
Der Kreistag erhöhte den Höchstbetrag der kurzfristigen Kassenkredite von 55 auf 75 Millionen Euro. Der zusätzliche Spielraum soll laufende Zahlungen sichern. Er bedeutet keine sofortige Kreditaufnahme in dieser Höhe und beseitigt das strukturelle Defizit nicht. Vielmehr verdeutlicht die Ausweitung den wachsenden Druck auf die Liquidität.
Dritte Kita-Betreuungsstufe wird dauerhaft abgeschafft
Der Kreistag beschloss, die zusätzliche Finanzierung der dritten Betreuungsstufe ab 2027 abzuschaffen. Für 2026 war die Leistung bereits ausgesetzt. Die Entscheidung fiel mit 28 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Bislang finanzierte der Landkreis zusätzliches Personal für Kinder mit vertraglichen Betreuungszeiten von mehr als acht Stunden täglich in Krippe und Kindergarten beziehungsweise mehr als fünf Stunden im Hort. Nach dem Auslaufen der Landesförderung hätte der Kreis hierfür laut Verwaltung jährlich rund 3,2 Millionen Euro allein tragen müssen.
Die Entscheidung hebt den Betreuungsanspruch nicht auf und begrenzt die Öffnungszeiten nicht automatisch. Sie betrifft die zusätzliche Personalausstattung. In der Debatte wurden dennoch mögliche Folgen für Betreuungsqualität und Familien diskutiert. Gerade für berufstätige Eltern bleibt eine verlässliche Betreuung unverzichtbar.
Außerdem beschloss der Kreistag, die Zuschüsse für zusätzliches pädagogisches Personal in Kitas an Standorten von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber ab 2027 schrittweise zu reduzieren. Auch hier geht es um eine zusätzliche Kreisförderung.
Schulentwicklung und Gesamtschule Schulzendorf
Beschlossen wurden die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2027/2028 bis 2031/2032 und die Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Schulzendorf.
Die Planung muss unterschiedliche Entwicklungen berücksichtigen: Während die Zahl der einzuschulenden Kinder vielerorts zurückgeht, besteht insbesondere im wachsenden nördlichen Kreisgebiet weiterhin erheblicher Bedarf. Neue Schulangebote und die Finanzierung der erforderlichen Gebäude müssen deshalb eng aufeinander abgestimmt werden. Für Teile der Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen zum Schulprojekt Schulzendorf verlangt die Haushaltsaufsicht zunächst die Genehmigung der Schulerrichtung durch das Bildungsministerium.
Rettungsdienst und Vergleich mit Eichwalde
Der Kreistag verabschiedete die Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung. Sie schafft die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen für 2026.
Angenommen wurde außerdem der außergerichtliche Vergleich mit Eichwalde im Streit um die Kreisumlage 2019 und 2020. Laut Vorlage zahlt der Landkreis 195.000 Euro und trägt Verfahrens- und Anwaltskosten von rund 146.000 Euro.
Rechnungsprüfung: Kontrolle und Verbesserungen bleiben notwendig
Als Informationsvorlage lag der Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsamtes 2025 vor. Er enthält sowohl positive Bewertungen geordneter Abläufe als auch konkrete Beanstandungen.
Besonders deutlich fallen die Feststellungen zu geprüften Direktaufträgen für Bauleistungen aus. Beanstandet wurden unter anderem überschrittene Wertgrenzen und unvollständige Dokumentationen. Bei einzelnen Vorgängen bestand zudem der Verdacht, dass zusammengehörende Aufträge aufgeteilt wurden, um Vergabeverfahren zu umgehen. Daraus folgt ein klarer Auftrag, Vergabeprozesse und interne Kontrollen zu verbessern.
Weitere Informationen betrafen die Kita-Bedarfsplanung 2026 bis 2029. Auf der öffentlichen Tagesordnung standen außerdem personelle Änderungen bei Schriftführung, Seniorenvertretung und Ausschussbesetzungen. Der Antrag zur jährlichen Begehung des Nationalen Veteranentages wurde in die Ausschüsse überwiesen; die Anträge zur Änderung der Hauptsatzung und zur Prüfung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde wurden zurückgezogen.
Unsere politische Aufgabe: Konsolidierung verbindlich umsetzen
Die CDU-geführte Fraktion unterstützte den Haushaltsbeitritt und erwartet einen gemeinsam erarbeiteten Nachtragshaushalt.
Die Aufsicht fordert zu Recht belastbare Nachweise: Ein pauschaler jährlicher Konsolidierungsbeitrag von 16,2 Millionen Euro aus sparsamer Haushaltsführung ist bislang nicht mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Aufgaben, Standards, Personalbedarf und Investitionen müssen deshalb systematisch überprüft werden.
Für uns gehören Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung zusammen. Klare Verantwortlichkeiten, einfachere Abläufe, wirksame Digitalisierung und regelmäßige Berichte über tatsächlich erreichte Einsparungen sollen helfen, die finanzielle Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Dabei müssen wichtige öffentliche Leistungen und die Belastbarkeit der Städte und Gemeinden gleichermaßen im Blick bleiben.